Sozialversicherungsrecht
Dr. Uta Freudenberg – Ihre Ansprechpartnerin für sozialversicherungsrechtliche Fragen in Ratingen.
Sozialversicherungsrecht
Das soziale Sicherungssystem in Deutschland ist sehr komplex und wie kein zweites Rechtsgebiet permanent gesetzlichen Änderungen unterworfen. Damit sind häufig Unstimmigkeiten und Konflikte über den Anspruch und die Höhe hinsichtlich bestimmter sozialversicherungsrechtlicher Leistungen vorprogrammiert. Hier ist es ratsam, einen Experten hinzuziehen, der Sie berät und bei Widerspruch und Klage begleitet. Rechtsanwältin Dr. Uta Freudenberg in Ratingen steht Ihnen gerne mit Ihrer jahrelangen Erfahrung im Versicherungsrecht mit professioneller Rechtsberatung und Rechtsvertretung zur Verfügung. Eine detaillierte Auflistung über die einzelnen Leistungen im Sozialversicherungsrecht finden Sie hier.
Privates Versicherungsrecht
Im privaten Versicherungsrecht ist Rechtsanwältin Dr. Uta Freudenberg auf private Unfallversicherungen, Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert.
Antrag abgelehnt?
Das private Versicherungsrecht ist sehr umfangreich und umfasst das Recht der versicherten Risiken wie Krankheit oder Unfall. Die Schwerpunkte der Kanzlei beziehen sich auf private Unfallversicherungen, Krankenversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Leistungen stehen Versicherungen und Versicherten gleichermaßen, aber nicht gleichzeitig, zur Verfügung. Eine detaillierte Auflistung über die einzelnen Leistungen im Privaten Versicherungsrecht finden Sie hier.
Künstlersozialversicherungsrecht
Dr. Uta Freudenberg – Ihre Ansprechpartnerin für künstlersozialversicherungsrechtliche Fragen in Ratingen.
Künstlersozialversicherungsrecht
Die Künstlersozialversicherung gehört zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem in Deutschland. Sie bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten die Möglichkeit einer gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Diese Künstler oder Publizisten müssen jedoch im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbstständigen nur den Arbeitnehmeranteil als Beitrag an die Künstlersozialkasse, die die Beiträge einzieht und an die gesetzlichen Sozialversicherungen weiterleitet, zahlen. Die andere Hälfte der Beiträge wird aus der Künstlersozialabgabe und dem Bundeszuschuss finanziert. Voraussetzungen für einen Beitritt zur Künstlersozialkasse ist, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Eine detaillierte Auflistung über die einzelnen Leistungen im Künstlersozialversicherungsrecht finden Sie hier.
Dr. Uta Freudenberg, die während ihres Studiums viele Jahre selbst an einer Musikschule unterrichtet hat, war langjährig als Verbandsanwältin des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Tonkünstlerverbands tätig und hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um die Künstlersozialkasse, Beiträge und Vertragspflichten weiter. Rufen Sie einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin!